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Die Anfänge der Samariter in Augsburg

In einer Zeit, in der es weder Arbeitsschutzvorschriften noch Rettungsdienste gab und sich viele Arbeiter schwer verletzten, setzten im Jahr 1888 sechs Zimmerleute in Berlin gegen viele Widerstände den ersten „Lehrkursus über die Erste-Hilfe bei Unglücksfällen“ durch.

125 Jahre ASB

Mit Räder- und Fahrradtragen wurden früher Krankentransporte geleistet.

Foto: Archiv des ASB-Bundesverbandes

Dem ersten Kurs folgten weitere Samariter-Kurse, aus denen später die „Arbeiter-Samariter-Kolonnen" hervorgingen. Die Kolonnen führten Sanitätsdienste bei Veranstaltungen durch, bildeten Laien in Erster Hilfe aus und eilten nach Unglücken herbei, um Verletzte zu versorgen. Mit Räder- und Fahrradtragen wurden damals Krankentransporte geleistet. In Augsburg gründete sich im Jahr 1924 eine solche Kolonne.

Am 27. März 1925 schickte der damalige Vorsitzende der Augsburger Samariterkolonne, Josef Friedl, ein Unterstützungsgesuch an den Stadtrat. Ein Schreiben, das viele Informationen über die Anfänge der Samariter in der Fuggerstadt enthielt:

„Am 1. Januar 1924 ist auch in Augsburg eine Kolonne des Arbeitersamariterbundes Deutschlands in das Leben gerufen worden. Wie notwendig die Gründung dieser Kolonne war zeigt, daß dieselbe im Jahr 1924 in 440 nachweisbaren ersten Hilfeleistungen und zu 59 Krankentransporten herangezogen wurde. Außerdem hat die Kolonne im Jahr 1924 in zehn Fällen Krankenpflegedienst geleitet – und zwar in einzelnen Fällen bis zu 13 Wochen. Bei sportlichen und anderen Veranstaltungen wurden insgesamt 102 Wachen mit 200 Wachmannschaften gestellt. Die Kolonne wird von einem praktischen Arzt geleitet; an allen Dienstagen finden Übungsabende statt. Aus den beigelegten Satzungen ist zu ersehen, dass der Arbeitersamariterbund zu Diensten und zum Heile der Allgemeinheit geschaffen ist und nicht von einer einseitigen politischen Richtung ausgeht. Infolge der kurzen Dauer, in der die Kolonne in Augsburg besteht, sind die der Kolonne zur Verfügung stehenden Mittel noch außerordentlich gering. Die Kolonne verfügt wohl über eine Reihe von sanitären Einrichtungen, aber nicht über solche, die zu einem schnellen Transport der Kranken notwendig sind. Die Tragbahren, von welchen auch die Kolonne mehrere besitzt, können nur als ein Notbehelf betrachtet werden. In vielen Unglücksfällen hängt das Leben des Verunglückten oft von dem schnellen Transport in das Krankenhaus oder in die Wohnung ab. Die Kolonne hat sich deshalb entschlossen, eine fahrbare Tragbahre anzuschaffen und bittet den Stadtrat zu diesem Zwecke um eine Beihilfe. Der Unterzeichnete ist in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Kolonne jederzeit bereit, dem Stadtrat noch mündliche Aufklärung zu geben."

Am 30. Juni 1925 erging daraufhin der folgende Beschluss des Augsburger Verwaltungssenats: „Der Arbeiter-Samariter-Kolonne Augsburg wird zur Anschaffung einer fahrbaren Tragbahre ein Zuschuß von 200 – zweihundert – Reichsmark aus etatmäßigen Mitteln der Wohlfahrtspflege für 1925/26 bewilligt."