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Wenn Sie auf Reisen erkranken, wo z. B. medizinische Unterversorgung herrscht, führt der Rückholdienst des ASB-Bundesverbandes die medizinisch betreute Rückholung ins geeignete Heimatkrankenhaus durch. Seine Zentrale ist immer erreichbar und informiert Sie auch über die Voraussetzungen, unter denen dieser Service für ASB-Mitglieder, deren Ehegatten und Kinder durch den Mitgliedsbeitrag bereits abgegolten sind.
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